Allergenverordnung – übers Ziel hinaus geschossen?

Allergenverordnung

Von Volkmar Weilguni

An der neuen Allergenverordnung der EU scheiden sich die Geister: Für die einen kann sie Leben retten, andere halten sie für ein unverhältnismäßiges bürokratisches Monster. Österreichs bekanntester Ernährungsmediziner bleibt skeptisch.

Ein Würstelstand irgendwo in Wien: beliebter Treffpunkt für Workaholics, Gassi-Geher, Touristen, Nachtschwärmer, Spät- oder Schonwiederhungrige am Nachhauseweg. Ein vertrautes Bild im (Nacht-) Leben der Bundeshauptstadt. Seit einiger Zeit aber ist irgendetwas fremd an diesem Bild. Das Angebot ist es nicht. Die „Best-of-Liste“ der angebotenen Imbisse ist seit Generationen nahezu unverändert: Burenwurst, Käsekrainer und Leberkässemmerl dominieren zumindest hier immer noch die Nachfrage, natürlich mit Senf und Ketchup, dazu eventuell ein scharfer Pfefferoni und am besten ein Brotscherzerl oder ein Salzstangerl. Das ist vielleicht nicht die gesündeste Ernährung zu solch später Stunde, aber für das „goldene Wienerherz“ eben die beliebteste.

Und doch, irgendetwas ist anders als früher. Seltsame Buchstaben finden sich auf der Preistafel wieder, sorgen für fragende Blicke bei den einen, für gleichgültige Ignoranz bei den meisten anderen: Zu lesen ist da etwa: „Burenwurst mit Brotscherzerl, Senf, Ketchup: A, L, M“, oder „Käsekrainer mit Senf und Salzstangerl: A, M, G oder auch „Käsleberkässemmel: A, G, L, M“. Den Appetit lässt sich von den ominösen Buchstaben-Anhängseln hier kaum jemand verderben, frei nach dem Motto: „Wiss‘ ma ja eh, dass des net gsund is, aber es schmeckt halt so gut!“

Allergene

Die Buchstaben sind Codes der 14 wichtigsten Allergene, stehen für: „Vorsicht! Dieses Gericht kann glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte/Nüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen oder Weichtiere enthalten.“ Seit vergangenen Dezember müssen sie laut EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011 zur Lebensmittelkennzeichnung überall dort ausgelobt werden, wo Lebensmittel angeboten werden, auch in loser bzw. weiterverarbeiteter Form. Die Kennzeichnungspflicht betrifft somit nicht nur die klassischen Gastronomiebetriebe, sondern auch Kantinen, Schulen und Krankenhäuser, Bäckereien, Feinkostläden, Eissalons und eben auch Würstelstände.

Alternativ können Konsumenten auch mündlich über die Inhaltsstoffe informiert werden. Diese Möglichkeit haben Interessensvertreter von Wirtschaft und Gastronomie in die EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011 noch rasch hineinreklamiert. Unternehmer, die davon Gebrauch machen, müssen sich selbst und ihre Mitarbeiter im Gegenzug aber verpflichten, alle drei Jahre an einer Schulung teilzunehmen.

Die mit der Verordnung erfolgte Ausdehnung der verpflichtenden Allergenkennzeichnung von verpackten auch auf lose Lebensmittel wird von der obersten heimischen Gesundheitsbehörde im Gesundheitsministerium nicht nur als „eine wertvolle Unterstützung für Menschen, die an Nahrungsmittelallergien oder -intoleranzen leiden“ begrüßt, sondern sie rühmt sich auf ihrer Website auch damit, maßgeblich zum Zustandekommen der EU-Verordnung beigetragen zu haben: „Für Österreich war die Allergenkennzeichnung loser Ware ein wichtiges Anliegen. Diese Forderung konnte durchgesetzt werden.“

Medizinische Sinnhaftigkeit „fragwürdig“

Prof. Dr. Kurt Widhalm, Leiter des Österreichischen Akademischen Instituts für Ernährungsmedizin und der wohl prominenteste Ernährungsmediziner des Landes, zeigt sich im Interview mit gesund.co.at nicht so euphorisch. Die Idee an sich sei zwar grundsätzlich nicht so schlecht, als dass man sie nicht ausprobieren könnte, persönlich sei er aber doch sehr skeptisch: „Man soll neue Versuche nicht von Grund auf verdammen und ihnen eine Chance geben, sich in der Praxis zu bewähren. Aus heutiger Sicht sehe ich aber keinen großen Mehrwert für die Betroffenen.“ Aus pragmatischer Sicht sei die Verordnung in der vorliegenden Form vielmehr übertrieben, eher der Regulierungswut der EU zuzuschreiben als einer medizinischen Sinnhaftigkeit.

„Mag sein, dass es manche Allergieexperten gibt, die das für sinnvoll halten“, räumt Widhalm ein. „Für mich ist es aber fragwürdig, ob die Bestimmungen tatsächlich dazu beitragen können, Allergiker besser zu schützen.“ Schließlich wüssten Betroffene in der Regel selbst am allerbesten, worauf sie beim Essen achten müssen, in welchen Speisen sich mögliche Allergene verstecken könnten.

Wie wichtig dieses Wissen für die Betroffenen tatsächlich ist – und dass keine Verordnung dieser Welt daran etwas ändern wird –, zeigt folgender kurzer Erlebnisbericht einer Restaurantbesucherin, die in einem Online-Blog über ihre Erfahrungen berichtet: „Ich find es super, dass in den Restaurants das endlich deklariert wird. Hab mich gefreut und war heut schon essen – das war leider sehr enttäuschend: Auf der Speisekarte waren überall Buchstaben dabei, die scheinbar die Allergene darstellen sollten, aber die Kellnerin meinte auf meine Frage, welcher Buchstabe nun was bedeutet: ‚Das weiß ich nicht. Der Chef hat gesagt, Allergiker wissen das eh selber‘.“

Allergie vs. Unverträglichkeit

Dieses Wissen voraussetzend, sehen die Gastronomen in der Verordnung kein Mittel, um die Gäste besser zu informieren und sie so zu schützen, sondern ein Entgegenkommen der Behörde gegenüber der Fertiggerichte-Industrie, die schon bisher zur Auslobung von Allergenen verpflichtet war. Zudem würde sie die Individualität, Spontanität und Kreativität der Köche massiv einschränken. Gerade diese Eigenschaften aber seien der beste Garant, um Allergikern und Menschen, die mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten – was allerdings aus medizinischer Sicht zwei vollkommen unterschiedliche Dinge sind – zu kämpfen haben, ihre individuell angepassten Speisen zubereiten zu können, indem etwa potenziell gefährdende Zutaten einfach weggelassen werden.

Apropos Unverträglichkeit: Die kennzeichnungspflichtigen Allergene beziehen sich fast ausschließlich auf Allergiker, sind damit für lediglich weniger als fünf Prozent der Bevölkerung relevant. Für rund ein Drittel der Bevölkerung, das an einer Lebensmittelunverträglichkeit laboriert, sind die Hinweise nur sehr bedingt hilfreich (Ausnahmen sind Laktose- und Glutenintoleranzen).

Aus Sicht der Volksgesundheit wäre es angesichts der Faktenlage jedenfalls deutlich wichtiger und wirkungsvoller, den Energiegehalt, also die Kalorien, von Speisen auszuloben, wünscht sich Widhalm. Es könnte sein, dass sich dieser Wunsch rascher erfüllt, als der Ernährungsmediziner zu hoffen wagt. Am 13. Dezember 2016 treten zumindest einmal für verpackte Lebensmittel die neuen europaweiten Bestimmungen über die Nährwertkennzeichnung in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz verpflichtend angegeben werden. Wer weiß, vielleicht ist der Schritt zu den losen, weiterverarbeiteten Lebensmitteln dann gar nicht mehr so weit.

Verordnung ja, Vorgaben nein

Es gibt keine Vorgaben, wie die Angaben der Allergene erfolgen müssen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt folgende Buchstabencodes:

A für glutenhaltiges Getreide
B für Krebstiere- und -erzeugnisse
C für Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
D für Fisch- und Fischerzeugnisse (außer Fischgelatine)
E für Erdnüsse und -erzeugnisse
F für Soja(-bohnen) und -erzeugnisse
G für Milch und Milcherzeugnisse (inklusive Laktose)
H für Schalenfrüchte und daraus gewonnene Erzeugnisse
L für Sellerie und -erzeugnisse
M für Senf und -erzeugnisse
N für Sesam und -erzeugnisse
O für Schwefeldioxid und -erzeugnisse
P für Lupinen und daraus hergestellte Produkte
R für Weichtiere und daraus hergestellte Erzeugnisse

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